Corona und Training
Um an dem Training teilnehmen zu können hier noch einige aktuelle Hinweise aufgrund der Corona-Verordnungen:
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In geschlossenen darf der Zutritt nur für geimpfte und genesene Personen ab 18 Jahren, sogenannte 2G-Regel, erfolgen. Ausnahmen von der 2G-Regel:
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Symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Der Nachweis wird durch Vorlage des Schülerausweises erbracht.
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Symptomfreie Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind.
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Nicht immunisierte Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorweisen – diese sind 24 Stunden gültig. Jugendliche bis 17 Jahre können sich nach wie vor kostenlos testen lassen.
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Für Eltern: Im Jugendhaus gibt es immer wieder Eltern, die Ihre Kinder zum Training bringen und dann im Vorraum warten. Auch für diese gilt jetzt die 2G-Regel und Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, darf das Jugendhaus nicht betreten.
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Weiterhin gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
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Es gilt Maskenpflicht in geschlossenen Räumen: Ausnahme gilt nur für die aktiv Tanzenden; alle Anderen müssen eine Maske tragen.
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Kontaktnachverfolgung: die bereits bekannten Teilnehmerlisten müssen wir weiter führen.
Diese Voraussetzungen gelten selbstverständlich auch für die Trainer*innen selbst, die wir gebeten haben die o.g. Hinweise und Bedingungen in ihren Trainingsgruppen umzusetzen.
Bitte schließt Euch mit dem/der jeweiligen Trainer/in kurz ab wann er/sie das konkret umsetzen kann.
Solltest Du/sollten Sie noch Fragen haben könnt Ihr Euch gerne an Andreas Heinzel und Claudia Bordoni wenden.